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Das Batteriepfand


Erklärung Batteriepfand

Bei jedem Kauf einer Starterbatterie ist der Händler dazu verpflichtet ein Batteriepfand, in Höhe von 7,50 € inkl. MwSt., pro Batterie zu erheben. Die gesetzliche Grundlage hierzu ergibt sich aus §10 des Batteriegesetzes (Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien).

Diese Pfandregelung betrifft nur Starterbatterien, das Pfand wird nicht auf Versorgerbatterien und Antriebsbatterien erhoben. (z.B. Versorgerbatterien für Wohnmobile oder Antriebsbatterien für Hebebühnen)

Da es sich bei der Erhebung und der Erstattung des Batteriepfandes nicht um ein Pfandsystem, wie bei Pfandflaschen handelt, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass der gezahlte Pfandbetrag nur von dem Händler zurückerstattet wird, bei dem er zuvor auch gezahlt wurde.

 

Entsorgung der Altbatterie

Die Entsorgung der Alt-Batterie ist ebenfalls im Batteriegesetz eindeutig geregelt.

Hier besteht die Möglichkeit die nicht mehr benötigte Starterbatterie bei einer Wertstoff-Sammelstelle (Wertstoffhof), einem Baumarkt, einer KFZ-Werkstatt oder jeder Verkaufsstelle die ebenfalls Starterbatterien verkauft, zurückzugeben.

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden!

Wichtig ist, dass die Rückgabe der nicht mehr benötigten Starterbatterie bei der jeweiligen Abgabestelle mit einem Entsorgungsnachweis bestätigt wird.

Die Erstattung des Batteriepfandes, durch den Händler, bei dem die Starterbatterie gekauft und das Pfand gezahlt wurde, erfolgt nur nach Vorlage des gültigen Nachweises der nicht älter als 14 Tage ist.

 

Damit ergibt sich folgende Voraussetzung für die Erstattung des Batteriepfands

Das Batteriepfand wurde beim Kauf einer Batterie bei der A. Müller GmbH bezahlt.

Wenn in der Vergangenheit kein Batteriepfand bei der A. Müller GmbH bezahlt wurde, dann kann es auch nicht erstattet werden.

Daher ist es nicht möglich, eine Pfanderstattung durch die A. Müller GmbH für eine Batterie zu bekommen, die z.B. im Baumarkt gekauft wurde.

 

Erbringung des Nachweises, als Kunde der A. Müller GmbH

Wenn die Kundendaten mitgeteilt werden oder eine Rechnungsnummer vorhanden ist, können wir in unserem System prüfen, ob der Verkauf durch die A. Müller GmbH stattgefunden hat und ob damals Pfand bezahlt wurde.

 

Gültiger Entsorgungsnachweis

Der Entsorgungsnachweis darf nicht älter als 14 Tage sein. Ohne gültigen Nachweis ist eine Pfanderstattung nicht möglich. Zu alte Nachweise müssen leider abgelehnt werden.