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Information zur Verwertungsquote von Industrie-Altbatterien gemäß § 15 (3) BattG

Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, 

 als Anbieter und Verteiler von Industriebatterien möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach § 15 Absatz 3 Batteriegesetz (BattG) nachkommen und jährlich die Verwertungsquote für Industrie-Altbatterien auf unserer Website veröffentlichen. 

Die aktuelle Verwertungsquote für das vorangegangene Kalenderjahr wird auf unserer Website bereitgestellt. Diese Veröffentlichung dient der Transparenz über die umweltgerechte Verwertung der von uns in Verkehr gebrachten Batterien. 

Darüber hinaus nehmen wir als Partner der Branchenlösung GRS Storage auch die Dokumentationspflicht über Rücknahme und Verwertung wahr. Die GRS Batterien Stiftung übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Herstellergemeinschaft und stellt die sogenannte „Erfolgskontrolle GRS Storage“ zur Verfügung. Diese erfüllt die Anforderungen an eine gemeinsame Dokumentation gegenüber dem Umweltbundesamt. 

Als Kunde oder Geschäftspartner von Batterien Müller haben Sie somit die Sicherheit, dass wir gemeinsam mit GRS Batterien aktiv zur ordnungsgemäßen Rücknahme und umweltgerechten Verwertung von Altbatterien beitragen. Für weiterführende Informationen sowie zur Einsicht der Verwertungsquote können Sie den folgenden Link nutzen: 

👉 www.grs-batterien.de/hersteller-und-vertreiber/industriebatterien/grs-storage/ 

 Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung zur Umsetzung Ihrer Rücknahmeverpflichtungen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 

 Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Team von Batterien Müller

Download

Erfolgskontrolle 2024 GRS Storage

Deu.
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